MDK-Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen

Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. So hat es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vorgesehen.

Die verschiedenen Verbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2009 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von ambulanten Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.

Noten bilden die Qualität von Einrichtungen ab

Pflegebedürftige und Angehörige können sich nun mit Hilfe von Noten über die Qualität von ambulanten Pflegediensten informieren. Einen erste Orientierung bietet die Gesamtnote einer Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus informieren weitere Noten über die Qualität verschiedener Bereiche. Wer sich noch genauer informieren will kann sich auch die Bewertung für jedes einzelne Qualitätskriterium im Transparenzbericht ansehen. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit. Grundlage der Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle ambulanten Einrichtungen im Auftrag der Pflegekassen einmal prüfen, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) überarbeitet

Grundlage der MDK-Qualitätsprüfungen bilden die Qualitätsprüfungsrichtlinien und die als Anlage dazugehörigen Erhebungsbogen. Bei den zukünftigen Prüfungen des MDK geht es zum einen um die in den Transparenzvereinbarungen festgelegten und zu veröffentlichenden Kriterien. Darüber hinaus prüft der MDK auch in Zukunft weitere Aspekte. Die Transparenzkriterien werden somit eine Teilmenge der MDK-Prüfkriterien bilden. In Zukunft werden zehn Prozent der Bewohner für die Bewohnerbefragung per Zufall entsprechend der Pflegestufenverteilung ausgewählt. So sieht es die Transparenzvereinbarung vor.

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