Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht. So hat es das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, in § 115 Abs. 1a vorgesehen.
Die verschiedenen Verbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich im Dezember 2009 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von ambulanten Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.