Sie haben eine Pflegstufe und erhalten monatlich ein Pflegegeld?

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von einer ambulanten Pflegeeinrichtung beraten zu lassen und die Bescheinigung bei der Pflegekasse vorzulegen. Dieser Einsatz wird auch Qualitätssicherungsbesuch genannt.

Gern kommen wir nach Vereinbarung zu Ihnen nach Hause und führen bei Ihnen die Beratung bzw. den Qualitätssicherungsbesuch durch. Dieser Beratungsbesuch soll Ihnen dazu dienen Fragen rund um die Pflege und eventuelle Hilfsangebote zu klären, Die Kosten für den Beratungsbesuche wird selbstverständlich von der Pflegekasse übernommen. Wenn Sie Pflegestufe I oder II haben sollten ist der Pflegeberatungseinsatz halbjährlich von den Pflegekassen vorgeschrieben, bei Pflegestufe III sogar vierteljährlich.

Die Beratungsbesuche, die durch die Gansel Ambulante Krankenpflege durchgeführt werden,  erfolgen ausschließlich durch examinierte Pflegekräfte. Dabei wird sichergestellt, dass der Beratungsbesuch bei Ihnen auf Dauer von derselben Pflegefachkraft durchgeführt wird und ein besonderes Vertrauensverhältnis geschaffen werden kann.

Zum Beispiel könnten folgende Fragestellungen bei einem Beratungsbesuch geklärt werden:

  • Welche Leistungen stehen mir überhaupt zu?
  • Ich benötige mehr Pflege, was kann ich tun?
  • Mein Geld reicht nicht um die Pflege, die ich benötige zu bezahlen, was kann ich tun?
  • Meine private Pflegehilfe ist verhindert, woher bekomme ich Hilfe?
  • Ich brauche ein (Pflege-)Hilfsmittel, was ist dabei zu beachten?
  • Ich kann meine Wohnung nicht mehr ohne Hilfe verlassen, gibt es Hilfe?
  • Wie kann ich Hilfe bekommen, wenn ich zu Hause hinfalle?
  • Ich möchte mich gerne mit anderen treffen, welche Freizeitstätten gibt es?
  • Ich möchte gerne verreisen, wo gibt es spezielle Angebote?
  • Ich benötige Tipps/Schulungen für die Körperpflege, Bewegung, Ausscheidung, Ernährung. usw.

§ 37 Abs. 3 und 4 SGB XI

Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes ist der Pflegebedürftige verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag abzurufen. Der Turnus ist gesetzlich festgelegt und zwar

• bei Pflegestufe I und II halbjährlich und

• bei Pflegestufe III vierteljährlich.

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Vergütung ist festgelegt

Damit soll im Hinblick auf die Sicherstellung der Pflege durch Laien die Qualität gesichert und diesen eine fachliche Unterstützung und Anleitung gegeben werden. Die Kosten trägt die Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten das Versicherungsunternehmen. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich festgelegt.

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