In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von einer ambulanten Pflegeeinrichtung beraten zu lassen und die Bescheinigung bei der Pflegekasse vorzulegen. Dieser Einsatz wird auch Qualitätssicherungsbesuch genannt.
Gern kommen wir nach Vereinbarung zu Ihnen nach Hause und führen bei Ihnen die Beratung bzw. den Qualitätssicherungsbesuch durch. Dieser Beratungsbesuch soll Ihnen dazu dienen Fragen rund um die Pflege und eventuelle Hilfsangebote zu klären, Die Kosten für den Beratungsbesuche wird selbstverständlich von der Pflegekasse übernommen. Wenn Sie Pflegestufe I oder II haben sollten ist der Pflegeberatungseinsatz halbjährlich von den Pflegekassen vorgeschrieben, bei Pflegestufe III sogar vierteljährlich.
Die Beratungsbesuche, die durch die Gansel Ambulante Krankenpflege durchgeführt werden, erfolgen ausschließlich durch examinierte Pflegekräfte. Dabei wird sichergestellt, dass der Beratungsbesuch bei Ihnen auf Dauer von derselben Pflegefachkraft durchgeführt wird und ein besonderes Vertrauensverhältnis geschaffen werden kann.