Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Daneben besteht Anspruch auf Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie auf Stoffe und Zubereitungen, die als Medizinprodukte zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt und apothekenpflichtig sind. Bei den Medizinprodukten handelt es sich z. B. um Mittel, die als Spüllösung vor operativen Eingriffen eingesetzt werden.