Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Die Kombination von Geld- und Sachleistung wird von sehr vielen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen. Nach den gesetzlichen Regelungen ist der Pflegebedürftige an die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will, für jeweils sechs Monate gebunden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.