Pflegebedürftige sollten selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Die Leistung kommt in Betracht, wenn der Pflegebedürftige die notwendige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson (z. B. Angehörige, Nachbarn usw.) in seiner häuslichen Umgebung sicherstellt. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich festgelegt und wird monatlich direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt.Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.