Die Leistung umfasst die Hilfeleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Pflegedienste oder sonstige professionelle Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Die Versorgung erfolgt im eigenen Haushalt oder einem anderen Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen ist.