Reichen eigene Mittel, Unterhaltsansprüche und die Ansprüche gegen die Sozialversicherung nicht aus, um notwendige Leistungen zu finanzieren, unterstützt der Staat seine bedürftigen Bürger mit Sozialhilfe. Ein einfacher Grundsatz, der leider in einem recht komplizierten Regelwerk eingebettet ist. Welche Leistungen gibt es? Wie werden sie vergütet? Wer ist anspruchsberechtigt? Aufgaben der Sozialhilfe nach § 1 Hilfe zu Pflege nach §§61 ff SGB XII