Grundpflege und Hauswirtschaft

Die Leistung umfasst die Hilfeleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Pflegedienste oder sonstige professionelle Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Die Versorgung erfolgt im eigenen Haushalt oder einem anderen Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen ist.

Grundsätzlich gilt ...

… das Sachleistungsprinzip: Die Pflegesachleistung wird dem Anspruchsberechtigten in Natur zur Verfügung gestellt. Allerdings ist dieses Prinzip dabei insoweit durchbrochen, als für die Sachleistung in den einzelnen Pflegestufen unterschiedliche Höchstbeträge festgelegt sind und der Versicherte die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen muss (ggf. tritt die Sozialhilfe ein, § 36 Abs. 3 SGB XI, § 61 Abs. 2 SGB XII), die betriebsnotwendigen Investitionskosten, die nicht durch öffentliche Förderung abgedeckt werden, den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden können (§ 82 Abs. 3 SGB XI).

Leistungsangebot

  • grundpflegerische Tätigkeiten wie etwa Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Lagerung;
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen;
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • seit dem 01.01.2013 auch gezielte Betreuungsleistungen (Hilfen bei der Alltagsgestaltung wie Spazierengehen oder Vorlesen) an;
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